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Tarife

Der Tagessatz setzt sich in den Alten- und Pflegeheimen aus dem Pflegegeld bzw. Einheitsbetrag und dem Grundtarif zusammen. Die Höhe des Grundtarifes (Eigenbeteiligung des Heimgastes) wird jährlich vom Verwaltungsrat im Sinne der gesetzlichen Vorgaben beschlossen.

Das mit Wirkung ab 01.01.2017 von der Autonomen Provinz Bozen eingeführte Finanzierungssystem sieht vor, dass das Pflegegeld (Einheitsbetrag) ab dem Aufnahmemonat direkt den Alten- und Pflegeheimen überwiesen wird.

TARIFBEGÜNSTIGUNG i.S. des D.L.H. Nr. 30/2000 - Harmonisierungsgesetz: Sollte der Heimbewohner und seine Angehörigen nicht selbst für die Bezahlung des gesamten Grundtarifes aufkommen können, kann bei der Unterstützungswohngemeinde des Heimgastes um Tarifbegünstigung angesucht werden.