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Aufnahme

Die Anfrage um Heimaufnahme ist schriftlich an die Verwaltung der Stiftung Altenheim St.Walburg zu richten. Die Aufnahme erfolgt in erster Linie nach Dringlichkeit und unter Beachtung der geltenden Warteliste wobei Personen, bei welchen nach Auskunft des Hausarztes die Pflege nicht gewährleistet werden kann, nicht aufgenommen werden. Welche Personen grundsätzliche Zugang zum Dienst haben ist in der geltenden Satzung und der Dienstleistungscharta des Betriebes geregelt. Informationen erteilt die Heimleitung.

 
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