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Die Organe des ÖBPB

Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat ist das politisch-institutionelle Leitungsorgan, er bestimmt die Ausrichtung, die Zielsetzungen sowie die durchzuführenden Programme und überprüft, ob die Gebarungsergebnisse mit den erteilten allgemeinen Richtlinien übereinstimmen; er überprüft weiters die Verwaltung des Betriebes sowie deren Ergebnisse und ergreift die entsprechenden Maßnahmen.

Der Verwaltungsrat besteht aus fünf Mitgliedern, einschließlich der Präsidentin, und  bleibt fünf Jahre im Amt. Die Mitglieder des Verwaltungsrates, Amtsperiode 2023-2028, sind: von Marsoner Elfriede – Präsidentin, Gruber Norbert – Vizepräsident, Lucciardi Mario – Mitglied, Pilser Leo – Mitglied, Staffler Imelda – Mitglied.

Der Präsident
ist gesetzlicher Vertreter der Einrichtung und übt die ihm gesetzlich und aufgrund der Satzung und der betriebsinternen Reglements zustehenden Aufgaben aus. Er pflegt die institutionellen Beziehungen mit den anderen Rechtssubjekten des integrierten Systems sozialer und sanitärer Dienste und Maßnahmen, mit den Betreuten und ihren Interessenvertretungen sowie mit den örtlichen Gemeinschaften und nimmt die ihm vom Verwaltungsrat übertragenen Aufgaben wahr.

Der Direktor
ist der ranghöchste Beamte innerhalb des Betriebes und ist für die Führung und Verwaltung des Betriebes sowie für die Erreichung der vom Verwaltungsrat festgesetzten Ziele verantwortlich. Er trifft alle Maßnahmen im Bezug auf das Personal und besitzt im Rahmen der Planungs- und Programmierungsrichtlinien des Betriebes, unter Beachtung der betriebsinternen Reglements weitesgehende Autonomie hinsichtlich der Organisation der Dienste.

Der Revisor
wird vom Verwaltungsrat ernannt. Er überprüft die buchhalterische Ordnungsmäßigkeit, führt Aufsicht über die ordnungsgemäße wirtschaftlich-finanzielle Verwaltung des Betriebes und übt jede andere im Zivilgesetzbuch vorgesehene Funktion aus.